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17/7/2020

Informationen zur Rückzahlung der NRW-Soforthilfe

(Rechtsstand: 15.7.20)

Sehr geehrte Mandantinnen,
sehr geehrte Mandanten,

nach massiven Protesten aus der Wirtschaft und auch seitens der Kammern wurden am späten Dienstagnachmittag die Nachprüfungen zur Corona-Soforthilfe in NRW angehalten. Einige Abrechnungsverfahren zu Rückzahlungsverpflichtungen hätten sich als problematisch erwiesen, teilte dazu NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart am 14.07.20 in Düsseldorf mit.

Die zunächst angelaufene Abrechnung der Corona-Soforthilfe hat zu vielfachen Anfragen und inhaltlichen Beschwerden geführt.
Neben einer Vielzahl an Auslegungsfragen besteht ein von vielen Mandanten geteiltes Unverständnis über die Methode und das Ergebnis der Abrechnung.

Besonders in der Kritik bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses stehen u. a. die Nichtberücksichtigung der Personalkosten oder weiterer relevanter aufwandswirksamer Zahlungen, die in vielen Unternehmen entscheidende Ursache ihrer Liquiditätsbeeinträchtigung waren.

Unserer Auffassung nach, führt diese Abrechnungspraxis bei der Mehrzahl unserer Mandanten zu einer hohen oder gar vollständigen Rückzahlung der Soforthilfe, die seinerzeit aufgrund massiver Umsatzeinbrüche beantragt und ausgezahlt wurde. Nach Auskunft des Ministeriums sollen diese Punkte nun Gegenstand von Gesprächen mit dem Bund sein, um entsprechende Verbesserungen zu erreichen.

Angesichts der Entwicklung wird nun angeraten, die bis jetzt angeforderten Abrechnungen der Soforthilfe zunächst nicht zu beantworten (bisheriger Fristablauf am 30.09.2020) und die weitere Entwicklung abzuwarten. Nordrhein-Westfalen hat die Prüfungen erst einmal gestoppt. Wer bereits eine Aufforderung zur Abrechnung erhalten hat, muss vorerst nicht reagieren. Nach Angaben des NRW-Wirtschaftsministeriums vom 15.07.2020 wurde das entsprechende Online-Formular wieder aus dem Netz genommen. Die gesetzten Fristen seien ebenfalls hinfällig.

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie – wie auch über andere Themen im Zusammenhang mit den Corona-Hilfsprogrammen – auf  dem Laufenden.

Bleiben Sie weiterhin gesund !

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

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