Steuerlich relevante Informationen für Privatpersonen

Unsere Beratungsleistungen für Privatpersonen haben stets zwei Dimensionen: Ihre aktuelle steuerliche und finanzielle Situation, sowie Ihre Perspektiven. Die aktuelle Situation wird über den Komplex Steuererklärung repräsentiert, der bei uns folgendes umfasst:

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Proaktive Beratung

Unsere Mandanten wissen, dass sich im Steuerrecht Kurzsichtigkeit nicht auszahlt, deshalb beraten wir mit Perspektive und proaktiv, also bevor sich Ihre Situation verändert. So haben Sie mehr Optionen und das gute Gefühl, richtig informiert zu sein.

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Steuererklärung

Jedem Arbeitnehmer wird monatlich die Lohnsteuer vom Bruttogehalt abgezogen. Die jährlich zu erstellende Steuererklärung durch uns:
- entlastet Sie von nervenaufreibender eigener Arbeit
- vermittelt Ihnen Sicherheit, dass wirklich alle steuerlich zulässigen Abzugsmöglichkeiten entsprechend der neuesten Rechtsentwicklung Berücksichtigung finden
- gibt Ihnen durch uns Gelegenheit zur Überprüfung, ob Sonderausgaben, Versicherungen etc. in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll sind

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Prüfung des Bescheids

Experten wissen es, Sie ahnen es vielleicht - ein Großteil der Steuerbescheide ist fehlerhaft und damit falsch. Wir stehen Ihnen nach der Steuererklärung beratend zur Seite, wenn Ihnen der Bescheid unklar ist oder fehlerhaft erscheint. Wir prüfen eingehend, welche Entscheidungen dem Bescheid zugrunde liegen, welche Aspekte Ihr Finanzamt anerkannt oder nicht anerkannt hat und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben. Unser Service gilt zunächst zwar für unsere Mandanten, ist aber auch eine gute Gelegenheit, unsere Vorteile kennen zu lernen. Wenn Sie also bisher Ihre Steuererklärung selbst gemacht haben, jetzt aber Fehler im Bescheid vermuten, vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

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Einsprüche

Wenn Steuerbescheide fehlerhaft scheinen oder tatsächlich sind, können Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Damit aus einem Einspruch kein endloses Verfahren, sondern eine schnelle Klärung wird, unterstützen wir unsere Mandanten bei Einsprüchen durch Erstellung der benötigten Schriftsätze. Vorab aber beraten wir Sie ausführlich, inwieweit ein Einspruch sinnvoll und Erfolg versprechend ist.Sofern durch den Einspruch die Klärung nicht mehr herbeigeführt werden kann, ist eventuell eine Klage notwendig.